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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PEHEIM Raumdesign, Dipl. Fachtechniker Markus Peheim, Neubodendorf 18, A-4223 Katsdorf (im Folgenden „wir“ oder „unser Unternehmen“) und unseren Kundinnen und Kunden, sowohl privaten als auch geschäftlichen.

Als Verbraucher gilt, wer den Vertrag nicht als Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes abschließt. Maßgeblich ist § 1 KSchG. Geschäfte, die eine natürliche Person vor der Aufnahme des Betriebs ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten nach § 1 Abs 3 KSchG nicht als Unternehmergeschäfte. Alle übrigen Kunden gelten als Unternehmer. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag gehen diesen Bedingungen vor. Zwingende Bestimmungen des österreichischen Verbraucherrechts, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, des Verbrauchergewährleistungsgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes, bleiben in jedem Fall unberührt und gehen diesen Bedingungen vor.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.

2. Unsere Leistungen

Unser Leistungsangebot umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:

  • Planungs- und Beratungsleistungen: Consulting, Bedarfsanalyse, Raum- und Einrichtungskonzepte, Innenarchitektur für Wohnen und Business, Farb- und Materialkonzepte, Modell- und Designentwicklung sowie fotorealistische Visualisierungen und Renderings.
  • Verkauf von Waren: Lieferung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Leuchten, Textilien, Accessoires und vergleichbaren Produkten, auf Wunsch samt Lieferung und Montage.
  • Vermittlung und Projektbegleitung: Auf Wunsch vermitteln wir Leistungen ausführender Betriebe, etwa Tischlerei, Maler, Bodenlegung oder Elektroinstallation, und begleiten deren Umsetzung.

Welche Leistungen im Einzelfall vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Eine Bauaufsicht, eine Bauführung, Leistungen, die einer Befugnis nach dem Ziviltechnikergesetz 2019 bedürfen, sowie Leistungen, die dem Baumeistergewerbe vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand unserer Leistungen. Ebenso sind die Prüfung der Statik und der Tragfähigkeit sowie die Prüfung der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen nicht Gegenstand unserer Leistungen.

3. Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zwei Wochen ab Angebotsdatum verbindlich. Innerhalb dieser Frist kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung, mit der Unterzeichnung des Angebots oder mit dem Beginn der Leistungserbringung im Einverständnis des Kunden zustande. Erfolgt die Annahme erst nach Ablauf der Frist, ist das Angebot freibleibend und der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande.

Kostenvoranschläge erstellen wir nach bestem Fachwissen auf Grundlage der uns bekannten Umstände. Wir erklären ausdrücklich, dass Kostenvoranschläge ohne Gewährleistung für ihre Richtigkeit erstellt werden (§ 1170a Abs 2 ABGB, § 5 Abs 2 KSchG), sofern nicht im Angebot ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Kostenvoranschlag mit Gewährleistung für die Richtigkeit vereinbart ist. Auf auftragsspezifische Umstände, die für uns nicht erkennbar waren, insbesondere verdeckte Gegebenheiten im Bestand, kann dabei kein Bedacht genommen werden.

Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist für einen aufwendigen Kostenvoranschlag oder für eine Vorplanung ein Entgelt vorgesehen, weisen wir den Verbraucher vor der Erstellung ausdrücklich auf diese Zahlungspflicht und deren Höhe hin (§ 5 Abs 1 KSchG).

Ein erstes Kennenlerngespräch per Telefon oder Videokonferenz von bis zu dreißig Minuten ist kostenfrei. Für eine Bedarfsanalyse oder Beratung beim Kunden vor Ort verrechnen wir das im Angebot genannte Entgelt einschließlich Anfahrt. Wird binnen vier Wochen ein Auftrag erteilt, rechnen wir dieses Entgelt auf das Honorar an, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Kostenerhöhungen, Änderungen des Leistungsumfangs und Preisbindung

Ergibt sich bei der Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten oder von Kostenerhöhungen, verständigen wir den Kunden unverzüglich und stimmen die weitere Vorgangsweise mit ihm ab.

Zeichnet sich ab, dass die Kosten den Kostenvoranschlag überschreiten werden, zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an und geben die voraussichtliche Höhe der Überschreitung bekannt. Der Kunde kann daraufhin binnen einer Woche entweder die Fortsetzung der Arbeiten zu den angezeigten Kosten freigeben oder unter angemessener Vergütung der bereits geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a Abs 2 ABGB). Ohne solche Anzeige verrechnen wir keine Mehrkosten.

Trifft der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung über die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten oder akzeptiert er die angezeigte Kostensteigerung nicht, sind wir berechtigt, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

Zusätzliche Wünsche des Kunden nach Auftragserteilung, insbesondere Änderungen an bereits fertiggestellten Plänen oder Visualisierungen, werden nach Aufwand verrechnet, wenn sie über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Wir weisen darauf hin, bevor wir mit der Umsetzung beginnen.

Preisbindung: Unsere Preise gelten für eine Leistungserbringung innerhalb von vier Monaten ab Vertragsabschluss. Erstreckt sich die Leistung darüber hinaus, weil der Kunde Termine verschiebt oder weil bauseitige Voraussetzungen später vorliegen, sind wir berechtigt, die Preise um die nachweisliche Änderung der Einkaufs-, Material-, Energie- und Lohnkosten anzupassen. Diese Anpassung erfolgt ausschließlich aus sachlich gerechtfertigten Gründen, die vom Willen unseres Unternehmens unabhängig sind, sie ist auf die nachgewiesene Kostenänderung begrenzt und wird auf Verlangen belegt. Sie wirkt in gleicher Weise nach oben wie nach unten. Innerhalb der ersten vier Monate ab Vertragsabschluss bleibt der vereinbarte Preis in jedem Fall unverändert.

5. Preise, Umsatzsteuer und Auslandsprojekte

Für Verbraucher verstehen sich alle Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt der Angebotslegung anwendbaren Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Montage oder Anfahrt werden gesondert ausgewiesen und vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.

Für Unternehmer verstehen sich alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger Liefer-, Montage- und Anfahrtskosten.

Für Unternehmer gilt: Ändert sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung die gesetzliche Umsatzsteuerpflicht oder der Steuersatz, wird der Preis um den gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbetrag angepasst. Diese Anpassung wirkt in gleicher Weise nach oben wie nach unten. Gegenüber Verbrauchern nehmen wir innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss keine Preisänderung vor.

Fahrtzeiten und Kilometergelder für Termine außerhalb unseres Standorts werden nach den im Angebot genannten Sätzen verrechnet. Bei Terminen und Leistungen außerhalb Österreichs verrechnen wir Reise- und Aufenthaltskosten nach den im Angebot genannten Sätzen, mangels Vereinbarung die tatsächlich angefallenen, angemessenen Kosten für Anreise, Nächtigung und Reisezeit. Der voraussichtliche Umfang wird im Angebot bekannt gegeben.

Vertrags- und Abrechnungswährung ist Euro. Kosten des Zahlungsverkehrs außerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums sowie Wechselkursdifferenzen trägt der Kunde. Das gilt nicht für Verbraucher, soweit dadurch der ausgewiesene Gesamtpreis überschritten würde.

Bei Lieferungen in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, unverzollt und unversteuert. Einfuhrabgaben, Zölle, Verbrauchssteuern und Kosten der Zollabwicklung trägt der Kunde. Gegenüber Verbrauchern weisen wir diese Kosten oder ihr mögliches Anfallen vor Vertragsabschluss aus.

6. Mitwirkung des Kunden, Pläne, Maßangaben und Aufmaß

Der Kunde stellt uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und ermöglicht die notwendigen Zutritte zum Objekt.

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, verständigen wir ihn davon sofort und ersuchen um entsprechende Weisung. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht binnen zehn Werktagen ein, verlängern sich die vereinbarten Termine entsprechend und wir verrechnen den nachweislichen Aufwand der Unterbrechung.

Verzögerungen, die sich aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden ergeben, verlängern vereinbarte Termine um den entsprechenden Zeitraum.

Aufmaß und Maßtoleranzen: Sonderanfertigungen und Einbauten fertigen wir ausschließlich auf Grundlage eines Naturmaßes, das entweder von uns oder vom ausführenden Betrieb am Objekt genommen wird. Bis zum Vorliegen des Naturmaßes und der schriftlichen Freigabe des Kunden erfolgt keine Fertigungsfreigabe. Nimmt der Kunde Maße selbst und beauftragt er auf dieser Grundlage eine Fertigung, trägt er das Aufmaßrisiko; wir weisen ihn auf diesen Umstand vorher schriftlich hin.

Im Bestand sind Bauteile häufig nicht lot-, flucht- und winkelgerecht. Abweichungen innerhalb der nach den einschlägigen ÖNORMEN zulässigen Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Erforderliche Ausgleichs-, Anpassungs- und Blendenarbeiten, die sich erst nach Freilegung des Bestands zeigen, sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden nach Aufwand verrechnet. Wir weisen den Kunden vorher darauf hin.

Beigestellte Unterlagen: Vom Kunden beigestellte Unterlagen, Pläne, Muster und Datenträger geben wir auf Verlangen nach Projektabschluss zurück. Wir bewahren projektbezogene Unterlagen und Dateien drei Jahre nach Abschluss des Projekts auf, längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung, zur Datensicherung für den Kunden oder zur Wiederherstellung gelöschter Daten besteht nicht. Nach Ablauf dieser Frist vernichten wir die Unterlagen datenschutzkonform, sofern der Kunde nicht vorher die Rückgabe verlangt.

7. Verkehr mit Behörden und Dritten, Vollmachten

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen. Auf Wunsch unterstützen wir ihn dabei im Rahmen einer gesondert zu vereinbarenden Leistung.

Die Prüfung bau-, gewerbe-, brandschutz- oder arbeitsrechtlicher Vorschriften ist nicht Gegenstand unserer Planungsleistung.

Eine Vertretungsmacht gegenüber ausführenden Betrieben, Behörden, Hausverwaltungen oder Dritten kommt uns nur zu, soweit sie schriftlich erteilt wurde. Der Umfang einer erteilten Vollmacht ergibt sich aus der Vollmachtsurkunde. Ohne ausdrückliche schriftliche Bevollmächtigung geben wir keine Zahlungszusagen, Auftragserteilungen, Abnahmen, Nachtragsfreigaben oder Anerkenntnisse im Namen des Kunden ab. Erklärungen ausführender Betriebe gegenüber uns gelten nicht als gegenüber dem Kunden abgegeben.

8. Schadstoffe und Gegebenheiten im Bestand

Die Feststellung, Untersuchung, Behandlung oder Entsorgung von Schadstoffen im Bestand, insbesondere von Asbest, asbesthaltigen Kleberesten und Bodenbelägen, künstlichen Mineralfasern, Schimmel, PCB, Blei oder sonstigen Altlasten, ist nicht Gegenstand unserer Leistung.

Der Kunde teilt uns vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten oder erkennbaren Hinweise auf solche Stoffe sowie vorhandene Befunde und Gutachten mit. Ergibt sich während der Arbeiten ein Verdacht auf Schadstoffe, stellen wir die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich ein und verständigen den Kunden. Die Kosten der Untersuchung, der Sanierung und der daraus entstehenden Verzögerung trägt der Kunde. Die bis dahin erbrachten Leistungen und die Kosten der Arbeitsunterbrechung werden verrechnet.

Für Schäden, die aus dem Vorhandensein solcher Stoffe entstehen, haften wir nicht, soweit uns deren Vorhandensein nicht bekannt war und bei fachgerechter Betrachtung nicht offenkundig war.

9. Leistungen ausführender Betriebe, Vermittlung und Provisionen

Werden ausführende Betriebe auf unsere Empfehlung, jedoch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Kunden beauftragt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Betrieb zustande. Für deren Leistungen, Termine, Preise und Gewährleistung haften diese Betriebe selbst. Rechnungen dieses Betriebs sind direkt an ihn zu bezahlen; wir sind nicht berechtigt, Zahlungen für ihn zu vereinnahmen, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

Beauftragen wir ausführende Betriebe im eigenen Namen als Erfüllungsgehilfen, haften wir für deren Leistung im Rahmen dieser Bedingungen wie für eine eigene Leistung.

Eine Koordination mehrerer Gewerke übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und als Leistung beauftragt wurde.

Wir legen offen, dass wir von ausführenden Betrieben, Herstellern oder Lieferanten für die Vermittlung eine Provision oder einen Einkaufsvorteil erhalten können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Provision uns verbleibt; auf Anfrage nennen wir ihre Grundlage und Höhe. Unsere Empfehlung erfolgt unabhängig von der Höhe einer solchen Provision und ausschließlich nach fachlicher Eignung. Ist für die Beschaffung von Ware im eigenen Namen eine Handlingpauschale vereinbart, weisen wir diese im Angebot gesondert aus.

Für Unternehmer: Beauftragt der Kunde einen Betrieb, den wir ihm im Rahmen unserer Vermittlungs- oder Projektbegleitungsleistung namhaft gemacht haben, innerhalb von zwölf Monaten ab Namhaftmachung mit Leistungen, die dem vermittelten Projekt entsprechen, ohne uns einzubinden, gebührt uns die vereinbarte Vermittlungsprovision, mangels Vereinbarung drei Prozent des Netto-Auftragswerts des betroffenen Gewerks.

10. Übermittlung von Unterlagen und Rechnungen

Die Übermittlung von Plänen, Skizzen, Visualisierungen und sonstigen Unterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail. Sollen Unterlagen per Post oder als Ausdruck versendet werden, trägt der Kunde die Kosten dafür.

Der Kunde stimmt der Übermittlung von Unterlagen und Rechnungen an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu und hält diese aktuell. Rechnungen werden elektronisch als PDF-Datei übermittelt (§ 11 Abs 2 UStG). Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, der Widerruf wirkt für künftige Rechnungen. Danach übermitteln wir Rechnungen in Papierform.

11. Nutzungsrechte an Plänen, Konzepten und Visualisierungen

Pläne, Skizzen, Visualisierungen, Renderings, Konzepte sowie sonstige technische Unterlagen, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliche Materialien bleiben unser geistiges Eigentum und bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, die Ergebnisse für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Projekt zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung für weitere Objekte, eine Bearbeitung oder eine Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für eine darüber hinausgehende Verwendung steht uns eine gesonderte Vergütung zu, die im Einzelfall zu vereinbaren ist.

Unsere Konzepte, Pläne, Detaillösungen und Visualisierungen dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung durch andere Betriebe oder durch den Kunden selbst umgesetzt, nachgebaut, überarbeitet oder für weitere Objekte verwendet werden. Zulässig bleibt die Umsetzung des beauftragten Projekts an dem vereinbarten Objekt durch die vom Kunden beauftragten ausführenden Betriebe. Wird ein von uns erarbeitetes Konzept ohne Zustimmung für ein weiteres Objekt oder für einen Nachbau verwendet, gebührt uns ein angemessenes zusätzliches Nutzungshonorar in Höhe des für die entsprechende Planungsleistung üblichen Honorars.

Für Unternehmer gilt für jeden Fall der unberechtigten Verwendung eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Planungshonorars, die neben dem Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz tritt. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeits- oder Quelldateien, etwa CAD- oder 3D-Dateien, besteht nicht. Diese werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliches Entgelt überlassen.

Bei jeder Veröffentlichung, Präsentation oder Weitergabe von Plänen, Visualisierungen oder Konzepten ist PEHEIM Raumdesign als Urheber zu nennen. Der Kunde stellt die Nennung auch bei einer Weitergabe an Dritte sicher.

12. Abweichende Darstellung, Naturmaterialien und Muster

Geringfügige Farb- und Materialabweichungen der auf unserer Website oder in anderen Medien gezeigten Produktabbildungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Sie können insbesondere durch unterschiedliche Lichtverhältnisse bei der Aufnahme, individuelle Bildschirmeinstellungen wie Helligkeit, Farbtemperatur oder Auflösung sowie durch materialbedingte Eigenschaften entstehen.

Bei Naturmaterialien wie Holz, Naturstein, Leder oder Wolle sind Abweichungen in Maserung, Struktur, Farbe und Oberfläche unvermeidlich und charakteristisch für deren natürlichen Ursprung. Auch zwischen Muster und Lieferung sowie zwischen einzelnen Fertigungslosen können solche Unterschiede auftreten. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar; sie sind materialtypisch und unterstreichen die Einzigartigkeit des jeweiligen Produkts. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Visualisierungen und Renderings sind Darstellungen des geplanten Ergebnisses. Sie dienen der Veranschaulichung und geben Licht, Oberflächen und Farbwirkung möglichst realitätsnah, jedoch nicht verbindlich in jedem Detail wieder.

Materialmuster: Materialmuster, Stoffkarten, Musterkoffer und Ausstellungsstücke, die wir dem Kunden zur Auswahl überlassen, bleiben unser Eigentum oder das Eigentum des jeweiligen Lieferanten. Sie sind binnen vierzehn Tagen nach der Auswahlentscheidung unbeschädigt zurückzugeben. Für Verlust oder Beschädigung, die über die zur Auswahl notwendige Handhabung hinausgeht, hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Verbraucher haften nur, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. Kostenpflichtige Muster weisen wir vorab gesondert aus.

13. Liefer- und Ausführungstermine

Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich oder als Fixtermin bezeichnet sind. Termine, die dort ausdrücklich als voraussichtlich bezeichnet sind, dienen der Planung. Wir teilen dem Kunden den tatsächlichen Termin rechtzeitig, jedenfalls fünf Werktage vorher, mit.

Für Verbraucher: Bei Warenkäufen liefern wir ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen dreißig Tagen ab Vertragsabschluss, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine längere Liefer- oder Herstellungszeit vereinbart ist (§ 7a KSchG). Bei Sonderanfertigungen und bestellter Ware mit längerer Herstellungszeit vereinbaren wir die Lieferzeit ausdrücklich.

Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Lieferausfälle unserer Vorlieferanten, verlängern die Termine um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden darüber unverzüglich. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate, sind beide Vertragsteile berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

Fällt ein Produkt bei unseren Vorlieferanten dauerhaft aus oder ist es nicht in angemessener Zeit lieferbar, schlagen wir dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzprodukt vor. Der Kunde kann das Ersatzprodukt annehmen oder hinsichtlich der betroffenen Position vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Planungsleistungen bleiben davon unberührt.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Teillieferung für den Verbraucher zumutbar ist und ihm daraus keine Mehrkosten entstehen.

14. Verzug, Terminverschiebung und Annahmeverzug

Für Unternehmer: Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als eine Woche überschritten, so hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn bei uns zumindest grobes Verschulden vorlag.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Verbraucher kann nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Terminverschiebung durch den Kunden: Vereinbarte Termine für Vor-Ort-Termine, Aufmaß, Anlieferung oder Montage kann der Kunde bis drei Werktage vor dem Termin kostenfrei verschieben. Bei späterer Verschiebung oder Absage sowie dann, wenn die vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen bei Anreise nicht vorliegen, verrechnen wir die tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere die vergebliche Anfahrt nach den im Angebot genannten Sätzen, die reservierte Arbeitszeit nach dem vereinbarten Stundensatz sowie die uns von beauftragten Dritten oder Speditionen tatsächlich verrechneten Stornokosten. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet, die Kosten werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Verschiebt der Kunde einen Montagetermin um mehr als vier Wochen, sind wir berechtigt, die bereits gelieferte oder lieferbereite Ware in Rechnung zu stellen und die Lagerkosten nach tatsächlichem Anfall zu verrechnen.

Nimmt der Kunde die Leistung oder die Ware zum vereinbarten Termin nicht an, sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für Lagerung, neuerliche Anlieferung und vergeblichen Aufwand nach tatsächlichem Anfall zu verrechnen.

15. Lieferung, Montage, Abnahme und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse. Der Kunde sorgt für eine zugängliche Anlieferung, ausreichend Platz und, soweit erforderlich, für die notwendigen Halte- oder Benützungsgenehmigungen.

Für Verbraucher: Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte Person auf ihn über. Das gilt auch dann, wenn wir den Transport durch ein Frachtunternehmen durchführen lassen.

Für Unternehmer geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.

Eine Montage erfolgt nur, wenn sie vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass die Räume zum vereinbarten Montagetermin geräumt, gereinigt, beheizt, beleuchtet und frei zugänglich sind und dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen. Empfindliche Böden, Wände, Türen und Einrichtungsgegenstände sind vom Kunden abzudecken oder auf sein Verlangen von uns gegen gesonderte Verrechnung abzudecken. Wertgegenstände sind vor Montagebeginn aus dem Arbeitsbereich zu entfernen. Nicht vereinbarte Vorarbeiten, etwa das Ausgleichen von Untergründen oder das Entfernen von Altmöbeln, sind nicht Teil der Montage und werden nach Aufwand verrechnet.

Vorbestehende Schäden und Beeinträchtigungen halten wir gemeinsam mit dem Kunden vor Beginn der Arbeiten in einem kurzen Protokoll oder durch Fotos fest. Wirkt der Kunde daran nicht mit, dokumentieren wir den Zustand selbst. Für Schäden an fremdem Eigentum, die bei der Montage entstehen, haften wir nach den Grundsätzen des Punktes 27.

Nach Abschluss der Montage nehmen wir die Leistung gemeinsam mit dem Kunden ab und halten das Ergebnis in einem Übergabeprotokoll fest. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Abnahme oder nimmt er die Leistung in Gebrauch, gilt die Leistung als übernommen. Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Wir bitten den Kunden, erkennbare Transportschäden bei der Übernahme auf dem Lieferschein zu vermerken und uns möglichst rasch zu informieren, damit wir Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen wahren können. Ein Versäumnis führt zu keinem Rechtsverlust, die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

Transportverpackungen nehmen wir bei Lieferungen an Letztverbraucher auf Verlangen unmittelbar nach der Übergabe oder bei der nächsten Lieferung unentgeltlich zurück. Bei einer von uns durchgeführten Montage nehmen wir das Verpackungsmaterial mit und entsorgen es ordnungsgemäß. Die Entsorgung von Altmöbeln erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

Elektro- und Elektronikaltgeräte, insbesondere Leuchten und elektrisch betriebene Möbelkomponenten, nehmen wir nicht am Betriebsstandort zurück. Wir informieren den Kunden über die kostenlose Abgabemöglichkeit bei den kommunalen Altstoffsammelzentren. Bei einer von uns durchgeführten Montage nehmen wir das ersetzte Altgerät auf Wunsch gegen gesonderte Vereinbarung mit.

16. Kundenbeigestellte Ware und eigene Möbel des Kunden

Stellt der Kunde Ware, Materialien oder eigene Möbel bei, die wir in unsere Planung einbeziehen, transportieren, aufstellen oder montieren sollen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung. Das gilt insbesondere für Eignung, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Montagefähigkeit, Materialqualität und Kompatibilität mit den von uns gelieferten Teilen.

Wir prüfen beigestellte Ware nur auf offensichtliche und ohne Aufwand erkennbare Mängel und weisen den Kunden darauf hin. Erweist sich eine Beistellung als nicht verwendbar, verrechnen wir den bis dahin entstandenen Aufwand und die Umplanung nach Aufwand.

Für Schäden an beigestellten oder vorhandenen Gegenständen haften wir nach den Grundsätzen des Punktes 27. Gegenüber Verbrauchern bleibt unsere Haftung für Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben, in vollem Umfang bestehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Demontage und Wiederverwendung älterer Möbel ein erhöhtes Bruch- und Verschleißrisiko besteht, das wir nicht beeinflussen können. Dieses Risiko trägt der Kunde.

17. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn die Ware eingebaut oder mit anderen Sachen verbunden wird, soweit dadurch keine untrennbare Verbindung entsteht.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgsam zu behandeln, und hat uns von Pfändungen oder anderen Zugriffen Dritter unverzüglich zu verständigen.

Bei berechtigter Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei berechtigter Rücknahme trägt der Kunde die dadurch verursachten notwendigen Kosten des Transports und der Demontage; diese werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Für Unternehmer gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Kunde tritt uns seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe unserer offenen Forderung im Voraus ab.

18. Zahlungsbedingungen

Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsschritte gehen den nachstehenden Regelungen vor. Wurde nichts anderes vereinbart, gilt:

  • Planungs-, Beratungs- und Visualisierungsleistungen werden nach Leistungsfortschritt abgerechnet, bei laufenden Projekten in der Regel monatlich. Bei abgegrenzten Einzelaufträgen erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung und Übergabe der Unterlagen.
  • Waren, Möbel und Sonderanfertigungen: dreißig Prozent des Auftragswerts als Anzahlung bei Auftragserteilung zur Deckung des projektbezogenen Material- und Fertigungseinkaufs, vierzig Prozent bei Lieferbereitschaft, dreißig Prozent nach Lieferung beziehungsweise nach Abschluss einer vereinbarten Montage. Bei Aufträgen unter 1.500 Euro entfällt die Zwischenzahlung; es gelten dreißig Prozent Anzahlung und siebzig Prozent nach Lieferung.
  • Ausführungsleistungen Dritter, die wir im eigenen Namen beauftragen, werden nach Baufortschritt in Teilrechnungen abgerechnet.

Rechnungen sind binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Zahlungen gelten mit dem Tag der Gutschrift auf unserem Konto als geleistet. Eine Ratenzahlung nach erfolgter Lieferung oder Leistung bieten wir nicht an.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln über das Leistungsverweigerungsrecht (§ 1052 ABGB). Wir bitten den Verbraucher, uns einen Mangel vor einer Zahlungszurückbehaltung mitzuteilen, damit wir ihn rasch beheben können.

Für Unternehmer gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in Höhe des Betrags, der zur Behebung des angezeigten Mangels voraussichtlich erforderlich ist. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abtreten oder verpfänden.

Wir sind berechtigt, unsere Entgeltforderungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten. Der Kunde wird von einer Abtretung schriftlich verständigt und leistet danach nur noch an den Zessionar.

Skonto: Ein Skonto ist nur wirksam, wenn es im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eingeräumt wurde. Der Skontoabzug setzt voraus, dass der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der Skontofrist eingegangen ist und keine anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung offen sind. Ein zu Unrecht in Anspruch genommener Skontobetrag wird nachverrechnet.

Ratenzahlung: Wird eine Zahlung in Raten vereinbart, ist diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Ratenvereinbarungen werden ohne Zinsen und ohne sonstiges Entgelt für den Zahlungsaufschub gewährt. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten noch offenen Forderung zu verlangen (Terminsverlust). Gegenüber Verbrauchern üben wir dieses Recht nur aus, wenn wir unsere Leistung bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Rate seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

19. Sicherstellung bei gefährdeter Zahlungsfähigkeit

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich gefährden, insbesondere Zahlungseinstellung, ein erfolgloser Exekutionsversuch, ein Wechsel- oder Scheckprotest oder ein qualifizierter Zahlungsverzug von mehr als dreißig Tagen, sind wir berechtigt, unsere noch offenen Leistungen bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zurückzuhalten (§ 1052 ABGB) und für die restlichen Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen.

Kommt der Kunde einem solchen Verlangen binnen vierzehn Tagen nicht nach, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verrechnen in diesem Fall die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die projektbezogen bereits bestellten Materialien und Sonderanfertigungen nach den Grundsätzen des Punktes 24.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen. Insbesondere bleibt das Recht des Verbrauchers, mit Gegenforderungen aufzurechnen, im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie bei Gegenforderungen aus demselben Geschäft unberührt (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).

20. Verzugszinsen und Mahnkosten

Für Verbraucher: Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr verrechnet (§ 1000 Abs 1, § 1333 Abs 1 ABGB).

Für Unternehmer: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Komma zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verrechnet (§ 456 UGB). Die Vereinbarung dieses Zinssatzes gilt unabhängig davon, ob der Verzug vom Kunden verschuldet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere von Kreditspesen, bleibt vorbehalten.

Für Unternehmer gilt zusätzlich der gesetzliche Pauschalbetrag von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Weitergehende Betreibungskosten werden nach § 1333 Abs 2 ABGB ersetzt.

Für Verbraucher verrechnen wir bei schuldhaftem Zahlungsverzug nur die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Diese Kosten weisen wir gesondert und aufgeschlüsselt aus (§ 1333 Abs 2 ABGB, § 6 Abs 1 Z 15 KSchG).

21. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fern- und Auswärtsgeschäften

Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, etwa bei einem Termin in der Wohnung oder im Objekt des Kunden, oder ausschließlich im Wege der Fernkommunikation, etwa per E-Mail oder Telefon, so steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu.

Frist: Der Verbraucher kann binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Warenlieferungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder eine von ihm benannte Person die Ware erhält. Bei mehreren getrennt gelieferten Waren beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware.

Ausübung: Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung. Eine Begründung ist nicht erforderlich, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Erklärung kann formlos erfolgen, etwa per E-Mail an , per Post an PEHEIM Raumdesign, Markus Peheim, Neubodendorf 18, A-4223 Katsdorf, telefonisch unter +43 664 5454491 oder mit dem untenstehenden Muster-Rücktrittsformular. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Rückzahlung: Nach einem wirksamen Rücktritt erstatten wir alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren sind wir berechtigt, die Rückzahlung zurückzubehalten, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis über die Rücksendung erbracht hat (§ 14 Abs 3 FAGG). Das gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Ware selbst abzuholen. Hat sich der Verbraucher für eine teurere als die angebotene Standardlieferung entschieden, werden die Mehrkosten nicht erstattet (§ 14 Abs 2 FAGG).

Rücksendung: Erhaltene Waren sind binnen vierzehn Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzusenden oder zur Abholung bereitzustellen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern nicht der nachstehende Sonderfall vorliegt. Bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden können, insbesondere Möbeln, betragen diese Kosten je nach Größe, Gewicht und Entfernung voraussichtlich 90 bis 450 Euro; den für die konkrete Bestellung geltenden Höchstbetrag geben wir im Angebot und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bekannt. Wurde der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen und die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert, holen wir solche Waren auf unsere Kosten ab (§ 15 Abs 3 FAGG).

Wertersatz: Für eine Wertminderung, die auf eine über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehende Benutzung zurückzuführen ist, hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten.

Beginn der Leistung vor Ablauf der Frist: Wünscht der Verbraucher, dass wir mit der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, benötigen wir dafür sein ausdrückliches Verlangen. Er hat in diesem Fall bei einem Rücktritt jenen Anteil des Entgelts zu zahlen, der der bis dahin erbrachten Leistung entspricht.

Nachweis der Belehrung: Bei Vertragsabschlüssen außerhalb unserer Geschäftsräume übergeben wir dem Verbraucher diese Rücktrittsbelehrung samt Muster-Rücktrittsformular in Papierform und lassen die Übernahme auf dem Auftragsformular bestätigen. Der Verbraucher erhält außerdem eine Ausfertigung oder Bestätigung des Vertrags in Papierform (§ 5 Abs 2 FAGG). Bei Vertragsabschlüssen im Wege der Fernkommunikation übermitteln wir die Vertragsbestätigung samt Belehrung und Muster-Rücktrittsformular per E-Mail als PDF, spätestens vor Beginn der Dienstleistung beziehungsweise mit der Lieferung (§ 5 Abs 1 FAGG). Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist, dokumentieren wir sein ausdrückliches Verlangen und, bei Dienstleistungen, seine Kenntnisnahme des Rechtsverlusts bei vollständiger Erfüllung gesondert und schriftlich (§ 10 FAGG, § 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

22. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen, die bei einem Auswärtsgeschäft geschlossen werden und bei denen das Entgelt fünfzig Euro nicht übersteigt (§ 1 Abs 2 Z 1 FAGG). Das gilt nicht, wenn mehrere gleichzeitig geschlossene Verträge zusammen fünfzig Euro übersteigen.

Darüber hinaus besteht in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen kein Rücktrittsrecht, insbesondere bei:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, etwa maßgefertigte Möbel oder auf Maß zugeschnittene Materialien;
  • Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn wir mit der Erbringung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen haben und der Verbraucher zuvor bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert.

Wir weisen den Verbraucher vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, wenn eine dieser Ausnahmen zutrifft, und holen die erforderlichen Bestätigungen gesondert ein.

Bei einem von uns nicht angekündigten Besuch in der Wohnung des Verbrauchers gelten die Ausnahmen nicht. Das gilt nach § 18 Abs 4 FAGG insbesondere dann, wenn der Besuch nicht vom Verbraucher gewünscht war, wenn ein an der Wohnung angebrachter Hinweis auf die Ablehnung von Vertreterbesuchen missachtet wurde, wenn der Besuch zwischen 20 Uhr und 7 Uhr oder an einem Sonn- oder Feiertag erfolgt ist oder wenn am Tag des Vertragsabschlusses in unserem Beisein eine Zahlung von mehr als 250 Euro geleistet wurde. In diesen Fällen besteht das vierzehntägige Rücktrittsrecht auch bei Maßanfertigungen. Wir vereinbaren Termine beim Kunden daher ausschließlich vorab und auf dessen Wunsch und halten dies schriftlich fest.

23. Muster-Rücktrittsformular

Der Verbraucher kann für seine Rücktrittserklärung den nachstehenden Text verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

An PEHEIM Raumdesign, Markus Peheim, Neubodendorf 18, A-4223 Katsdorf, E-Mail :

Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Ware beziehungsweise Dienstleistung zurück: ………………………………………… Bestellt am beziehungsweise erhalten am: ………………………………………… Name des Verbrauchers: ………………………………………… Adresse des Verbrauchers: ………………………………………… Datum: ………………………………………… Unterschrift des Verbrauchers, nur erforderlich bei Mitteilung auf Papier: …………………………………………

24. Storno außerhalb des Rücktrittsrechts

Storniert der Kunde einen Auftrag, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein wichtiger Grund vorliegt, so gebührt uns nach § 1168 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was wir uns durch das Unterbleiben der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft und unserer Kapazitäten erworben haben.

Zu bezahlen sind dabei jedenfalls:

  • die bis zum Zugang der Stornierung tatsächlich erbrachten Leistungen, nachvollziehbar nach Zeitaufwand und Leistungsstand aufgeschlüsselt,
  • bereits bestellte oder in Fertigung befindliche Sonderanfertigungen und projektbezogen beschaffte Materialien, soweit diese nicht anderweitig verwertet oder storniert werden können, sowie
  • die uns von beauftragten Dritten, Herstellern oder Speditionen tatsächlich verrechneten Stornokosten.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diese Ansprüche angerechnet. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

Für Verbraucher rechnen wir nur ab, was tatsächlich angefallen ist, und bemühen uns, den Aufwand möglichst gering zu halten. Ein pauschaler Stornobetrag wird Verbrauchern nicht verrechnet.

Für Unternehmer gilt zusätzlich: Bei Storno nach Auftragserteilung und vor Beginn der Ausführung verrechnen wir zehn Prozent des Auftragswerts, nach Beginn der Planungs- oder Fertigungsarbeiten fünfzig Prozent des Auftragswerts als pauschalierten Schadenersatz. Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt uns vorbehalten.

25. Rücktritt aus wichtigem Grund

Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus ist ein Rücktritt vom Vertrag nur aus wichtigem Grund zulässig.

Ist der Kunde mit einer Teilleistung, einer Zahlung oder einer vereinbarten Mitwirkung derart in Verzug, dass uns die Durchführung des Auftrags unmöglich oder erheblich erschwert wird, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Sind wir aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zum Rücktritt berechtigt oder tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, gebührt uns das vereinbarte Entgelt nach den Grundsätzen des Punktes 24 sowie der Ersatz des daraus entstandenen Schadens.

Bei einem Verzug unseres Unternehmens ist ein Rücktritt des Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

26. Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Bei Waren wird innerhalb der ersten zwölf Monate vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorlag; bei Dienstleistungen gilt diese Vermutung für sechs Monate. Wir beheben Mängel durch Verbesserung oder Austausch. Die dafür erforderlichen Kosten, einschließlich allfälliger Aus- und Einbaukosten, tragen wir. Sind Verbesserung und Austausch unmöglich, unverhältnismäßig oder erfolgen sie nicht in angemessener Frist, kann der Verbraucher Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen. Eine Einschränkung dieser Rechte findet nicht statt.

Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist. Wurde der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt, kann der Verbraucher ihn der Entgeltforderung zeitlich unbeschränkt entgegenhalten. Die Verbesserung erfolgt am Übergabeort, bei sperrigen, schweren oder eingebauten Sachen am Wohnort des Verbrauchers im Inland (§ 8 KSchG).

Für Unternehmer gelten folgende Abweichungen:

  • Bei Kauf- und Werklieferungsverträgen zwischen Unternehmern sind offene Mängel binnen sieben Werktagen ab Übernahme, versteckte Mängel binnen sieben Werktagen ab ihrer Entdeckung schriftlich oder per E-Mail unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; die rechtzeitige Absendung genügt. Andernfalls gelten die Ansprüche nach § 377 UGB als verloren.
  • Bei Planungs-, Beratungs- und Visualisierungsleistungen für Unternehmer sind Mängel binnen vierzehn Tagen ab Übergabe der jeweiligen Unterlagen schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
  • Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert worden, so sind die Ansprüche aus der Gewährleistung erloschen. Das gilt nicht bei Notreparaturen oder bei einem Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate für bewegliche Sachen und achtzehn Monate für unbewegliche Sachen (§ 933 Abs 4 ABGB).
  • Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war (§ 924 ABGB).
  • Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Eine allfällige Herstellergarantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers werden dem Kunden mit der Ware übergeben.

Bei Waren mit digitalen Elementen, etwa steuerbaren Leuchten, elektrisch verstellbaren Möbeln oder Smart-Home-Komponenten, stellt der jeweilige Hersteller Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Wir informieren den Verbraucher über die vom Hersteller zugesagte Dauer der Aktualisierungsbereitstellung und leiten Herstellerinformationen weiter. Gegenüber Unternehmern wird ausdrücklich vereinbart, dass wir als Übergeber nicht verpflichtet sind, Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.

Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die nach Punkt 12 dieser Bedingungen zulässig sind, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder unzureichende Pflege.

27. Haftung für Schäden

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Unternehmer gilt: Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Für Schäden, die darauf zurückgehen, dass der Kunde uns unrichtige oder unvollständige Angaben, Maße, Pläne oder Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, haften wir nicht, soweit die Unrichtigkeit für uns bei fachgerechter Prüfung nicht offenkundig war. Erkennen wir eine Unrichtigkeit, weisen wir den Kunden unverzüglich darauf hin.

Für Unternehmer ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Unsere Haftung ist je Schadensfall mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags, höchstens jedoch mit der Deckungssumme unserer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung begrenzt; das gilt nicht bei Vorsatz und nicht bei Personenschäden. Schadenersatzforderungen verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Der Ausschluss von Produkthaftungsansprüchen aus anderen Rechtsgrundlagen als dem Produkthaftungsgesetz sowie des Rückgriffs nach § 12 Produkthaftungsgesetz gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.

Zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gegenüber dem Geschädigten und die Haftung für Personenschäden, bleiben in jedem Fall unberührt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Verbraucher bleiben unberührt.

Wir unterhalten eine aufrechte Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch legen wir eine Bestätigung des Versicherers über den Deckungsumfang vor.

28. Erklärungen des Kunden

Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuchen wir, an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen und Mitteilungen schriftlich oder per E-Mail zu übermitteln.

Für Verbraucher ist die Wirksamkeit einer Erklärung nicht von einer bestimmten Form abhängig. Mündliche und telefonische Erklärungen des Verbrauchers sind wirksam.

Für Unternehmer bedürfen an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen und dergleichen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Übermittlung per E-Mail genügt.

29. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Angaben und Unterlagen des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Auftragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen dazu, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.peheim.at/datenschutzerklaerung.

30. Referenzen und Bildrechte

Wir dokumentieren unsere Projekte fotografisch für interne Zwecke, für die Qualitätssicherung und für die Beweissicherung.

Wir behalten uns das Recht vor, eigene Visualisierungen, Renderings, Pläne, Detailaufnahmen und Materialkonzepte der von uns geplanten Projekte für die eigene Website, für Referenzzwecke sowie für sonstige Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden, soweit diese Darstellungen keinen Rückschluss auf den Kunden, die Adresse oder erkennbare Personen zulassen.

Für die Veröffentlichung von Fotografien eines Objekts, die einen Rückschluss auf den Kunden zulassen, holen wir die Zustimmung des Kunden gesondert und schriftlich ein. Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits hergestellte Druckwerke und ausgelieferte Medien bleiben davon unberührt. Erkennbare Personen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung gezeigt.

Bei Unternehmerkunden dürfen wir das Projekt unter Nennung des Namens und, sofern überlassen, des Firmenlogos als Referenz anführen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

31. Rückmeldungen und Streitbeilegung

Wenn etwas nicht so ist, wie es sein soll, freuen wir uns über eine direkte Nachricht an oder einen Anruf unter +43 664 5454491. Erfahrungsgemäß findet sich im Gespräch die beste Lösung, und wir kümmern uns rasch darum. Beschwerden bearbeiten wir binnen sieben Werktagen.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle nicht verpflichtet und haben uns keinem solchen Verfahren unterworfen. Verbraucher können sich unabhängig davon an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden (www.verbraucherschlichtung.at). Kommt es im Einzelfall zu keiner Einigung, informieren wir den Verbraucher gesondert schriftlich über die zuständige Schlichtungsstelle und darüber, ob wir an einem Verfahren teilnehmen (§ 19 Abs 3 AStG).

32. Anwendbares Recht und Vertragssprache

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Wohnsitzstaates gewährt wird.

33. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in A-4223 Katsdorf.

Für Unternehmer wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des für unseren Unternehmenssitz sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert; das ist bei einem Streitwert bis 15.000 Euro das Bezirksgericht Perg, darüber das Landesgericht Linz.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat, sofern die Voraussetzungen des § 14 Konsumentenschutzgesetz erfüllt sind.

34. Salvatorische Klausel und Fassung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung, eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Diese Fassung stammt vom September 2026 und ersetzt die Fassung vom Juni 2025.


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